Allgemeines Ehrenzeichen (Hessen) ERNST LUDWIG GROSSHERZOG v HESSEN Allgemeines Ehrenzeichen (Hessen) ERNST LUDWIG GROSSHERZOG v HESSEN Allgemeines Ehrenzeichen (Hessen) ERNST LUDWIG GROSSHERZOG v HESSEN Allgemeines Ehrenzeichen (Hessen) ERNST LUDWIG GROSSHERZOG v HESSEN Allgemeines Ehrenzeichen (Hessen) ERNST LUDWIG GROSSHERZOG v HESSEN

Allgemeines Ehrenzeichen (Hessen) ERNST LUDWIG GROSSHERZOG v HESSEN

Im Großherzogtum Hessen bestand bis 1918 eine Auszeichnung, die ursprünglich mittels Verordnung vom 25. September 1843 als Allgemeines Civil-Ehrenzeichen vom zu diesem Zeitpunkt bereits beinahe 66-jährigen Großherzog Ludwig II. von Hessen gestiftet und zunächst in nur wenigen Exemplaren – bislang sind nur zwei Verleihungen amtlich nachweisbar – verliehen wurde.1 Unter Aufhebung der Stiftungsverordnung von 1843 stiftete dann am 14. November 1849 Großherzog Ludwig III. von Hessen das Allgemeine Ehrenzeichen, das ab 1850 in verschiedenen Zweckinschriften verliehen wurde und nunmehr grundsätzlich auch dem Militär zugänglich war.

Code: 50467

55.00 EUR